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AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN DER GRAYRECORDS GBR BERLIN

Tim Pabst 

GRAYRECORDS

Achillesstraße 118

13125 Berlin


Tel: 0151 - 40123518

mail@grayrecords.eu

Nachstehende Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung Vertragsgegenstand, falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Im Folgenden „GRAYRECORDS GbR" bzw. „Vermieter" genannt:
 

  1. Der Auftraggeber (Mieter) bzw. dessen Beauftragter (Produzent / Manager) ist verpflichtet, die Termine für Beginn und Beendigung der Aufnahmen einzuhalten. Ein Anspruch auf Überlassung der Studioräume bei Terminüberschreitungen besteht nicht. Der Verzehr von Essen und Trinken ist im Aufnahmeraum und der Regie nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung behält sich die GRAYRECORDS GbR weitere Maßnahmen vor.
    Bei Nichteinhaltung fest bestellter Termine behalten wir uns die Berechnung einer Ausfallzeit von 70 % unserer Preisliste vor, sofern eine Auslastung durch andere Aufträge nicht mehr möglich war.

     

  2. Die Berechnung der Leistung erfolgt aufgrund des Aufnahmeberichts zu den jeweils gültigen Preisen. Der Mieter hat dem Vermieter rechtzeitig anzugeben, wer den Aufnahmebericht rechtsverbindlich abzeichnen und kontrollieren darf. Der Aufnahmebericht wird dem Mieter bzw. Produzenten nach Arbeitsschluss zur Gegenzeichnung vorgelegt. Mit seiner Unterschrift erkennt er die Richtigkeit der eingetragenen Arbeitsstunden und verbrauchten Materialien, sowie die technisch einwandfreie Qualität der Aufnahmen an. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
     

  3. Pausen von mehr als einer Stunde pro Aufnahmetag werden voll berechnet. Angefangene Stunden werden jeweils auf halbe oder volle Stunden aufgerundet. Die Preise entnehmen Sie der aktuellen Liste.
     

  4. Telefongespräche werden laut Preisliste berechnet. Der Produzent haftet für alle Gespräche, die über Apparate in den von ihm gemieteten Räumen geführt werden.
     

  5. Ausfallzeiten, die durch etwaige Störungen der Geräte während der Mietdauer entstehen, werden dem Mieter nicht berechnet. Die GRAYRECORDS GbR haftet jedoch nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden oder Kosten. Die GRAYRECORDS GbR haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des von ihnen gestellten Personals. Sie übernehmen keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die ihnen nicht gehören, und sie gewähren dem Benutzer bzw. Produzenten für diese Gegenstände auch keinen Versicherungsschutz. Das gilt ausdrücklich auch für Tonträger und Datentransfergeräten jeder Art, die dem Vermieter zur Aufbewahrung oder Lagerung in seinen Bandarchiven übergeben wurden.
     

  6. Der Mieter haftet für jegliche Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit den an der Produktion beteiligten Personen und Gästen entstehen. Die GRAYRECORDS GbR wird vom Mieter für die Haftung aller Schäden, welche Besuchern oder an der Produktion beteiligten Personen in den Betriebsräumen der gesamten Firma oder auf dem Gelände zustoßen, befreit. Die Schäden müssen umgehend vom Mieter / Kunden beglichen werden.
     

  7. Der Vermieter behält in sämtlichen Räumen das Hausrecht, auch während der Dauer der Überlassung an den Produzenten.
     

  8. Der Mieter leistet spätestens bei Produktionsbeginn eine á conto Zahlung, die ca. 50 % der zu erwartenden Studiokosten betragen sollte. Diese können in Individualfällen nach Absprache und schriftlicher Bestätigung seitens der GRAYRECORDS GbR abweichen. Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Der Vermieter ist berechtigt, die Bänder bis zur entgültigen Bezahlung einzubehalten.
     

  9. Werden auf Wunsch des Produzenten Gegenstände versandt oder an einen anderen Ort gebracht, so erfolgt dies in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Produzenten.
     

  10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

  11.  Bei durch Covid 19 Pandemie /gesetzliche Vorschriften verursachte Produktionsrückstellungen &   Terminverschiebungen ist keine   Rückerstattung der  bereits bezahlten Produktionskosten seitens   GRAYRECORDS vorgesehen. Termine werden, sobald möglich verschoben. (Stand 14.04.2020)

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